Unsere Ziele & Werte

Unser Verein hat sich zum Ziel gesetzt, die Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung am Hochschulstandort Aachen zu fördern, indem wir:

Informieren

Die Öffentlichkeit über verschiedene sexuelle Orientierungen und Geschlechtsidentitäten informieren, einschließlich Homosexualität, Bisexualität, Asexualität, Transgender und Intersexualität, sowie über ein nicht-binäres Geschlechtsmodell.

Weiterbilden

Die Erkenntnisse der Sexualwissenschaft vermitteln, dass heterosexuelles und nicht-heterosexuelles Verhalten gleichwertige Ausdrucksformen menschlicher Sexualität sind, ebenso wie verschiedene Ausprägungen der Geschlechtsidentität gleichwertig sind.

Beraten

Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen und/oder romantischen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität Hilfe benötigen, psychosoziale Beratung, Gespräche und Begleitung gemäß den Bestimmungen der Abgabenordnung (AO) anbieten, um Selbstablehnung, soziale Isolation oder Ausgrenzung zu überwinden.

Sexuelle Gesundheit fördern

Das öffentliche Gesundheitswesen unterstützen, insbesondere durch Aufklärung und Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten.

Literatur fördern

Wissenschaftliche und pädagogische Literatur fördern und verbreiten.

Veranstalten

Kulturelle Veranstaltungen fördern.

Gleichstellung fördern

Die Gleichstellung von Menschen mit verschiedenen Geschlechtsidentitäten und Lebensstilen fördern, indem wir bestehende Rollenvorstellungen erweitern, insbesondere im Hinblick auf verschiedene Lebensstile von Lesben, Schwulen, Bi-, Asexuellen, Transgender und intergeschlechtlichen Menschen sowie Menschen mit einer nicht-binären Geschlechtsidentität.

Gemeinnützig sind

Unser Verein hat keine wirtschaftlichen Interessen und verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke gemäß den Bestimmungen der Abgabenordnung. Wir handeln selbstlos und zielen nicht primär auf eigennützige Ziele ab. Die Vereinsmittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden, und unsere Mitglieder erhalten keine finanziellen Leistungen aus den Vereinsmitteln. Keine Person darf durch Ausgaben, die nicht dem Vereinszweck dienen, oder durch übermäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.